AUFTRAGSVERARBEITUNG · ART. 28 DSGVO

AVV / Data Processing Agreement.

Vertragsmuster für Projekte, in denen BAIT Solution / BAIS personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet. Die projektbezogenen Anlagen konkretisieren Verarbeitung, TOMs und Subprozessoren.

Version 1.0Stand 31.08.2026B2BArt. 28 DSGVO

Hinweis: Diese Seite ist druckoptimiert. Vor Vertragsabschluss sind insbesondere Auftraggeberdaten, Projektbezug und Anlage 1/3 projektspezifisch zu vervollständigen.

Vertragsparteien
Verantwortlicher / AuftraggeberName/Firma · Anschrift · Ansprechpartner
Auftragsverarbeiter

BAIT Solution
Inhaber: Bünyamin Atik
Kleine Burgholzstr. 11
44145 Dortmund
Deutschland

Dieser AVV ergänzt den jeweiligen Hauptvertrag, das Angebot bzw. Statement of Work („Hauptvertrag“). Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gelten die folgenden Regelungen.

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

BAIS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers, soweit die konkrete Leistung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO darstellt. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.

Bestimmt BAIS ausnahmsweise selbst Zwecke und wesentliche Mittel einer Verarbeitung, ist diese Tätigkeit nicht von diesem AVV erfasst und datenschutzrechtlich gesondert einzuordnen.

2. Weisungen des Auftraggebers

BAIS verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, einschließlich Weisungen zu Übermittlungen in Drittländer, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht. BAIS informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine Weisung nach Einschätzung von BAIS gegen anwendbares Datenschutzrecht verstößt.

Weisungen können in Textform über die vereinbarten Projekt- oder Kommunikationskanäle erteilt werden. Mündliche Weisungen sind durch den Auftraggeber zeitnah in Textform zu bestätigen.

3. Vertraulichkeit und berechtigte Personen

BAIS stellt sicher, dass Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zugriffe werden auf das für die jeweilige Aufgabe erforderliche Maß begrenzt.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

BAIS trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen, Zwecken und Risiken der Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Die BAIS-Baseline und projektbezogene Ergänzungen sind in Anlage 2 beschrieben.

Änderungen der TOMs sind zulässig, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

5. Unterstützung des Auftraggebers

BAIS unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen angemessen bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten, insbesondere bei Betroffenenrechten, Sicherheit der Verarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden.

Soweit die Unterstützung über den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang hinausgeht und nicht durch ein von BAIS zu vertretendes Ereignis verursacht wurde, kann erforderlicher Zusatzaufwand nach vorheriger Abstimmung vergütet werden.

6. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Wird BAIS eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die vom Auftragsumfang erfasste Daten betrifft, informiert BAIS den Auftraggeber unverzüglich. Die Meldung enthält, soweit zu diesem Zeitpunkt verfügbar, Art und Umfang des Vorfalls, betroffene Daten-/Personenkategorien, bekannte oder wahrscheinliche Folgen sowie bereits ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen.

Ergänzende Informationen werden nachgereicht, sobald sie verfügbar sind. BAIS unterstützt den Auftraggeber im erforderlichen Umfang bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten.

7. Weitere Auftragsverarbeiter / Subprozessoren

Der Auftraggeber erteilt BAIS eine allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 3 aufgeführten Subprozessoren. BAIS informiert den Auftraggeber über beabsichtigte wesentliche Änderungen der Liste und räumt eine angemessene Möglichkeit zum Widerspruch aus datenschutzrechtlich nachvollziehbaren Gründen ein.

BAIS verpflichtet Subprozessoren vertraglich zu Datenschutzpflichten, die ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten. BAIS bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten der eingesetzten Subprozessoren verantwortlich.

8. Drittlandübermittlungen

Übermittlungen personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur, wenn die Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO erfüllt sind und eine erforderliche Weisung bzw. vertragliche Grundlage vorliegt. Je nach Anbieter können insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln und zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Ein Art.-28-AVV allein ersetzt keine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Transfergrundlage für Drittländer.

9. Nachweise und Kontrollen

BAIS stellt dem Auftraggeber die zur Nachweisführung erforderlichen Informationen über die Einhaltung dieses AVV zur Verfügung. Prüfungen können zunächst durch geeignete Dokumentation, TOM-Nachweise, Testberichte oder vergleichbare Evidence erfolgen.

Soweit danach eine Vor-Ort- oder weitergehende Prüfung erforderlich ist, wird sie mit angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und unter Wahrung von Geheimhaltungs-, Sicherheits- und Rechten Dritter durchgeführt. Unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des Betriebs sind zu vermeiden.

10. Löschung, Rückgabe und Ende der Verarbeitung

Nach Abschluss der auftragsbezogenen Verarbeitung löscht oder gibt BAIS personenbezogene Daten nach Wahl des Auftraggebers zurück, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Projektbezogene Löschfristen, Backups und Exit-Prozesse können in Anlage 1 bzw. im Hauptvertrag konkretisiert werden.

Test-, Export- und temporäre Arbeitskopien werden in den Löschprozess einbezogen, soweit sie unter Kontrolle von BAIS stehen und keine technisch bedingten, gesondert gesicherten Backup-Zyklen entgegenstehen.

11. Verantwortlichkeit und Dokumentation

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Zulässigkeit seiner Weisungen und die Wahrung der Betroffenenrechte als Verantwortlicher zuständig. BAIS führt die für Auftragsverarbeiter erforderliche Dokumentation im gesetzlich erforderlichen Umfang.

12. Rangfolge, Laufzeit und Schlussbestimmungen

Dieser AVV gilt für die Dauer der auftragsbezogenen Verarbeitung. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und allgemeinen Vertragsbedingungen gehen die datenschutzspezifischen Regelungen dieses AVV vor; projektbezogene Datenschutzvereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Anlagen konkretisieren diesen AVV.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Hauptvertrags. Änderungen dieses AVV sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.

ANLAGE 1

Beschreibung der Verarbeitung

Diese Anlage muss je Projekt konkretisiert werden.

FeldProjektbezogene Festlegung
Projekt / Hauptvertrag
Gegenstandz. B. Betrieb/Integration eines n8n-Workflows, AI-/RAG-System, Project Portal, Support oder Systemintegration.
Dauer
Art und ZweckErheben, Übermitteln, Speichern, Strukturieren, Transformieren, Abrufen, Automatisieren, Protokollieren, Löschen – ausschließlich gemäß Hauptvertrag und Weisung.
Kategorien betroffener PersonenJe nach Projekt z. B. Beschäftigte, Ansprechpartner, Kunden, Lieferanten, Nutzer oder sonstige Personen des Auftraggebers.
DatenkategorienJe nach Projekt: Stamm-/Kontaktdaten, Benutzer-/Accountdaten, Kommunikations-/Ticketdaten, Projekt-/Prozessdaten, technische IDs, Logs, Konfigurations- und Nutzungsdaten.
Besondere Kategorien Art. 9 DSGVOStandardmäßig nicht vorgesehen. Verarbeitung nur nach ausdrücklicher projektbezogener Freigabe und zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Hochrisiko-/sensible DatenCredentials, Secrets, Zahlungs-, Gesundheits-, Beschäftigten- oder vergleichbar sensible Daten nur, wenn ausdrücklich im Scope enthalten und technisch erforderlich.
Lösch-/Rückgaberegel
Weisungsberechtigte Kontakte
ANLAGE 2

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

BAIS-Baseline; projektbezogene Maßnahmen werden im SOW/Security-Konzept ergänzt.

SchutzzielBAIS-Baseline
ZugriffskontrolleRollen-/Need-to-know-Prinzip, Least Privilege, getrennte Accounts und restriktive Rechtevergabe; Administratorzugriffe auf die BAIS Plattform erfordern TOTP-MFA bzw. einmalige Recovery-Codes zusätzlich zur Passwort-Session.
Secrets & CredentialsSecrets nicht im öffentlichen Sourcecode; Nutzung von Secret-/Environment-Mechanismen; keine Ausgabe von Credentials in UI oder öffentlichen Logs.
TransportverschlüsselungTLS/HTTPS für öffentlich erreichbare Systeme und API-Kommunikation; HSTS auf der BAIS-Webplattform.
Webhook-/API-SchutzFür die produktive BAIS-n8n-Integration HMAC-SHA256, Timestamp, Nonce und Replay-Schutz; direkte unsignierte Aufrufe werden abgewiesen.
DatenminimierungNur erforderliche Datenfelder; bei BAIS Kontakt-/Academy-Qualification bleiben Identifikatoren und Freitext in D1 und werden nicht an n8n weitergegeben. n8n erhält abgeleitete Business-Signale und Nachrichtenlänge.
Integrität / EingabevalidierungServerseitige Validierung, Allow-Lists, Payload-Limits und Content-Type-Prüfung. Eine zentrale fail-closed API-Policy sperrt unbekannte API-Routen standardmäßig; Academy-Labs benötigen Session und passende Programmeinschreibung.
MissbrauchsschutzTurnstile für öffentliche Formulare; Rate-/Burst-Limits für exponierte Demo-Endpunkte; Herkunfts- und Request-Validierung.
Protokollierung / EvidenceRequest-/Execution-IDs, Audit-Status und technische Evidence ohne unnötige Offenlegung von Secrets oder personenbezogenen Inhalten.
VerfügbarkeitCloud-/Plattformmechanismen, Timeout-/Fehlerpfade und Monitoring nach Projektumfang; konkrete RPO/RTO nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA.
Backup / RecoveryProjektbezogen festzulegen. Backup-Ziel, Zyklus, Verschlüsselung, Restore-Test und Aufbewahrung werden bei betriebsrelevanten Systemen im Runbook/SLA dokumentiert.
ÄnderungsmanagementVersionierte Änderungen, Tests und kontrollierte Deployments; produktionskritische Changes nach vereinbartem Freigabeprozess.
LöschungZweck-/vertragsbezogene Löschung und dokumentierter Exit; Backups werden im Rahmen der jeweiligen technischen Retention überschrieben bzw. gelöscht.
Incident ManagementTechnische Vorfälle werden erfasst, eingeordnet und bei personenbezogenen Daten unverzüglich an den Auftraggeber eskaliert; projektbezogene Kontakt-/Eskalationswege im Runbook/SLA.
Regelmäßige ÜberprüfungSecurity-/Konfigurationsprüfungen und technische Tests risikobasiert und gemäß Projektumfang; wesentliche Kontrollen werden nachvollziehbar dokumentiert.
ANLAGE 3

Genehmigte Subprozessoren

Nur Dienste, die im jeweiligen Projekt tatsächlich eingesetzt werden, gelten als projektrelevant. Weitere Anbieter werden vor Einsatz dokumentiert.

AnbieterZweck / DiensteDatenschutz-/TransferstatusStatus
Cloudflare, Inc. / Cloudflare GroupJe nach Projekt: Pages, Functions, D1, Turnstile, Netzwerk-/Security-Dienste.Cloudflare veröffentlicht ein aktuelles Customer DPA; internationale Übermittlungen werden dort u. a. über SCCs bzw. anwendbare Angemessenheitsmechanismen geregelt. Konkrete Produkt-/Datenresidenz wird projektspezifisch geprüft.optional / projektbezogen
RepoCloud, LLCHosting einer isolierten n8n-Instanz, sofern im Projekt vorgesehen.Für personenbezogene Kundendaten nur nach dokumentierter projektbezogener Prüfung der Art.-28- und Kapitel-V-Grundlage. Die öffentliche BAIS Kontakt-/Academy-Qualification sendet an n8n nur privacy-minimierte, nicht identifizierende Metadaten.nur nach Freigabe
Plus Five Five, Inc. / ResendTransaktionaler E-Mail-Versand, insbesondere einmalige Academy-/Konto-Einladungen, soweit aktiviert.Resend veröffentlicht einen Art.-28-DPA einschließlich EU-Standardvertragsklauseln. Nach Anbieterangaben werden E-Mail-Inhalte und Delivery-Logs in den USA gespeichert; der Einsatz ist deshalb nur für den dokumentierten Versandzweck und mit aktivem DPA/Transfermechanismus vorgesehen.optional / nur bei Versand
Weitere AI-/Cloud-/SaaS-AnbieterNur wenn im Angebot/SOW ausdrücklich vorgesehen.Anbieter, Zweck, Region, Datenkategorien und Transfermechanismus werden vor Einsatz in dieser Anlage bzw. einer aktualisierten Subprozessorenliste dokumentiert.nicht pauschal genehmigt

Änderungsmechanismus: BAIS informiert den Auftraggeber vor Hinzunahme oder Ersetzung eines für personenbezogene Kundendaten relevanten Subprozessors. Ein Widerspruch ist innerhalb der mitgeteilten Frist aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen möglich.

ANLAGE 4

Projektbezogene Security- und Datenschutzkontakte

AuftraggeberDatenschutz / Security / Weisungen
BAIS

BAIT Solution
Kleine Burgholzstr. 11 · 44145 Dortmund
E-Mail: info@bais-solutions.de
Telefon: 0231 13780434

Ort, DatumAuftraggeber
Ort, DatumBAIT Solution / BAIS

Vertragsstatus: Dieses veröffentlichte Dokument ist ein BAIS-Vertragsmuster und wird erst mit dem jeweiligen Hauptvertrag bzw. einer beiderseitigen Vereinbarung verbindlich. Für regulierte Branchen, besondere Kategorien personenbezogener Daten, umfangreiche Drittlandtransfers oder komplexe Konzernstrukturen ist eine projektspezifische rechtliche Prüfung sinnvoll.

DATA PROTECTION BY DESIGN

Verarbeitung vor Projektstart sauber festlegen.

Datenarten, Systeme, Subprozessoren und TOMs werden im Discovery/SOW konkretisiert.

Datenschutz-Setup einordnen